Glock Feldmesser FM81 mit Sägerücken Grau

Glock Feldmesser FM81 mit Sägerücken Grau

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    Original Kampfmesser mit Kunststoff-Steckscheide des Österreichischen Bundesheeres.  ... mehr

    Produktinformationen zu "Glock Feldmesser FM81 mit Sägerücken Grau"

    Original Kampfmesser mit Kunststoff-Steckscheide des Österreichischen Bundesheeres.
     
    Die Klinge besteht aus zähem Federstahl HRC55, Phospatiert. Griff und Sicherheitsscheide aus Glock-Polymer. Zusätzlich zu den überzeugenden Eigenschaften des FM 78 ist das Feldmesser 81 mit einer robusten Säge auf dem Klingenrücken versehen. Ideal als Werkzeug, Survival-Messer, zum Öffnen von Munitionsboxen oder Flaschen.
     
    Klingenlänge: 165 mm,
    Gesamtlänge: 290 mm,
    Griff: 125 mm,
    Gewicht: 202 g
     

    Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:


    Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax oder als Email-Anhang senden info@sd-pro2ls.de.


    Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.


    Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.


    Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.


    Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.


    Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.

     

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