inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Der Gesamtpreis ist abhängig vom Mehrwertsteuersatz des Lieferlandes.
- Artikel-Nr.: DP01FX817BO
Produktinformationen zu "BlackFox Black Action"
Artikeltyp: | Taschenmesser |
---|---|
Gesamtlänge: | 19,5 cm |
Klingenlänge: | 8,0 cm |
Klingenstärke: | 3,4 mm |
Gewicht: | 110,0 g |
Klingenmaterial: | 440C |
Griffmaterial: | G10 |
Verschluss: | Linerlock |
Öffnungshilfe: | Daumenpin |
Öffnung: | Manuell |
Farbe: | Schwarz |
Klingenfarbe: | Grau |
Das BlackFox Black Action ist ein Rettungsmesser der ersten Klasse. Glasbrecher und Gurtschneider, strukturierte G10-Schalen und eine universelle Droppoint-Klinge mit halbem Wellenschliff lassen keine Anforderung unerfüllt. Die Klinge aus rostfreiem 440C verriegelt über einen zuverlässigen Linerlock. Die taktische Variante ist mit Titan-Aluminiumnitrid-beschichteter Klinge und schwarzen G10-Griffschalen ausgestattet.
Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:
Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax 02191 59 10 443 oder als Email-Anhang senden an info@dagdas.de
Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.
Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.
Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.
Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.
Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.